Da wir als Musikverein Mitgliederdaten verwalten, sind wir zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses verpflichtet.
Dieses Verzeichnis muss nicht öffentlich sein, es besteht auch kein Einsichtsrecht für jedermann. Es muss jedoch vorliegen und den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Hinweise zum Verzeichnis www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_1_verzeichnis_verarbeitungstaetigkeiten.pdf
Mustervorlage für ein Verzeichnis vom Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Im Gegensatz zu vielen Vorlagen, die man im Internet findet, ist das oben verlinkte Verzeichnis sehr überschaubar und kann von jedem Verein erstellt werden.
Bedenken Sie auch: Ein verbesserungsfähiges Verfahren, das dokumentiert ist, ist immer noch besser als eines, das nicht dokumentiert ist.
Beitragsliste Datenschutzinfo
- ComMusic Programm
- Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzerklärung für Webseite
- Datenschutzmanagementsystem (DMS)
- Datenschutzordnung
- Datenschutzverpflichtung
- Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Einverständniserklärung Datenweitergabe
- Einverständniserklärung Fotos und Internet
- Inhalte der Datenschutzordnung
- Links und Dokumente
- Namensliste für Einverständniserklärungen etc.
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung - Artikel 6 der DSGVO
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten