Die Finanzierung der Verbände (OBV, BDB, BDMV) erfolgt unter anderem über die von den jeweiligen Hauptversammlungen festgelegten Gebühren. Darüber hinaus sind die Vereine verpflichtet, je nach Mitgliederzahl eine bestimmte Mindestanzahl des BDB-Verbandsorgans „blasmusik" zu abonnieren.
Zwischen dem BDB und der GEMA wird jährlich ein Rahmenvertrag ausgehandelt. Dies hat den Vorteil, dass die Mitgliedsvereine im OBV mit der Zahlung der GEMABeiträge nach diesem Rahmenvertrag bestimmte Veranstaltungen kostenfrei durchführen können. Die Voraussetzungen des Rahmenvertrages sind aber zu beachten, vor allem müssen die Verantaltungen angemeldet und die Musikfolge eingereicht werden. Einen Anteil der GEMA-Gebühren bezuschusst der BDB.
Jeder Verein erhält vom Land Baden-Württemberg über die Verbände einen sog. Dirigentenzuschuss, sowie für jeden erfolgreichen Abschluss der Prüfung zum JMLA einen JMLA-Zuschuss.
Für die Vereine besteht die Möglichkeit, Informationen zu ihren Veranstaltungen im BDB-Verbandsorgan „blasmusik" zu veröffentlichen.
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